Bedrohen, einschüchtern, ausbluten | Medien unter Druck

Dossier

2018 postete die AfD-Fraktion Hochtaunuskreis bei Facebook:

„Bei uns bekannten Revolutionen wurden irgendwann die Funkhäuser sowie die Presseverlage gestürmt und die Mitarbeiter auf die Straße gezerrt. Darüber sollten die Medienvertreter hierzulande einmal nachdenken, denn wenn die Stimmung endgültig kippt, ist es zu spät!“[1]

Die Kontext-Wochenzeitung vor der Verhandlung am Landgericht Mannheim: Rechtsanwälte Markus Köhler (rechts) und Ingwert Müller-Boysen (links), Anna Hunger (links) und Susanne Stiefel (rechts)
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„Die Kontext-Wochenzeitung vor der Verhandlung am Landgericht Mannheim: Rechtsanwälte Markus Köhler (rechts) und Ingwert Müller-Boysen (links), Anna Hunger (links), und Susanne Stiefel (rechts)“

Rechtsradikale vor der SWR-Redaktion

Glücklicherweise wurde bisher keine Redaktion gestürmt. Dennoch: Die Bedrohung von Journalist*innen, Fotograf*innen, Redaktionen und Verlagen durch Rechtsextreme nimmt immer weiter zu. Und das nicht nur im Hinblick auf körperliche Gewalt. Denn die AfD und ihr Umfeld haben sich mittlerweile auf eine elegantere und subtilere Art der Bedrohung verlegt und die Justiz als Waffe für sich entdeckt. Mehr noch: Die juristische Intervention gegen Politiker*innen oder gegen kritische Berichterstattung ist zu einem Kernelement der politischen Strategie geworden. Was gleich mehrere Aspekte hat: Auf Redaktionen, Verlage und Einzelpersonen, die sich gegen solcherlei Angriffe wehren und sich weder einschüchtern noch mundtot machen lassen, können enorme Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zukommen, denn Klagen ist immer teuer. Was allerdings weit schwerer wiegt, ist die Schere im Kopf von Medienmachenden: Möchte man sich selbst, eine Redaktion oder einen Verlag teils jahrelangen Gerichtsverfahren aussetzen, wo man andererseits doch einfach den einen Text nicht veröffentlichen, das treffende Zitat nicht verwenden oder – später dann – die Unterlassungserklärung zeichnen könnte und das Ding ist vom Tisch?

Tatsächlich sind Angriffe, vor allem auf Fachjournalist*innen, die in rechten Strukturen recherchieren, nichts Neues. Es hat sie immer gegeben. Seit 2015 haben sie allerdings eine neue Qualität. Das stellte auch das „Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit“ (ecpmf) jüngst fest:

„Sowohl das Feld der Betroffenen als auch die Täterkreise haben sich erweitert. Nun trägt eine breite, heterogene Masse die Pressefeindlichkeit und toleriert und bejubelt gar Gewalt gegen Presseleute.“[2]

Journalismus sei „für alle Medienschaffenden“ zum „Wagnis“[3] geworden. Und das nicht nur im Hinblick auf direkte körperliche Gewalt.

Den Aufruf zum Sturm auf die Redaktionen veröffentlichte die AfD im Hochtaunuskreis zu einem Zeitpunkt, als in Chemnitz zehntausende Rechtsextreme aufmarschierten, unter ihnen viele AfD-Funktionäre. Insgesamt 26 Angriffe auf Medienvertreter*innen zählte das ecpmf 2018, im Jahr mit dem Chemnitzer Herbst. Mehr gab es mit insgesamt 44 Gewalttaten nur 2015. Seit diesem Jahr dokumentiert die Stelle politisch motivierte Gewalt gegen Pressevertreter*innen. Zwischen 2015 und März 2020 registrierte das ecpmf 119 gewaltsame Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten in Deutschland.[4] 92 davon seien, schreibt die Forschungsgruppe in ihrer Fünf-Jahres-Bilanz „Feindbild Journalist“, dem rechten Lager zuzurechnen.[5] Während es 2015 noch die Hoffnung gab, „dass physische und psychische Gewalt nur ein temporäres Phänomen“ seien, habe sich im Laufe der Jahre „die ideologische Grundlage der Anfeindungen ... verfestigt. Die Unterstellung, Journalistinnen und Journalisten würden das so genannte ‚Volk’ in Abstimmung mit den politischen und wirtschaftlichen Eliten vorsätzlich belügen, ist ein Gemeinplatz unter Rechten und schürt den Hass.“[6]

Rechtsradikale warten mittlerweile nicht mehr, dass Medienvertreter*innen zu ihren Veranstaltungen auftauchen, sondern drohen der Presse aktiv und vor Ort: Im Januar 2020 beispielsweise, kurz nachdem der WDR das vieldiskutierte „Umweltsau“-Video veröffentlicht hatte, steht der Freiburger AfD-Stadtrat Dubravko Mandic auf einer Bühne vor dem Funkhaus des SWR in Baden-Baden. „Schaut nach oben in diese Schaufenster polit-medialer Macht – was seht ihr da für Gesichter?“, ruft er. Etwa 150 Menschen sind zu dieser Kundgebung gekommen[7] und untermalen seine Rede mit „Lügenpresse, Lügenpresse“-Rufen. „Schaut sie euch an, wie auf frischer Tat ertappte Diebe glotzen sie uns hier an, statt zu arbeiten... Ich sage Ihnen da oben, das hier ist nur der Anfang, wir werden Sie aus Ihren Redaktionsstuben vertreiben, wir werden uns Ihre Lügen nicht länger anhören, das ist erst der Anfang des Sturms.“[8]

Als 2018 in Sachsen-Anhalt der rechtsnationale „Flügel“ zum Kyffhäusertreffen ins Schloss Burgscheidungen geladen hatte ­– mit dabei waren die AfD-Politiker Björn Höcke, Alexander Gauland und André Poggenburg, AfD-Chef Jörg Meuthen, Pegida-Gründer Lutz Bachmann und „Compact“-Chef Jürgen Elsässer – beschädigte ein Mann die Kamera eines Pressevertreters, andere beschimpften eine anwesende Journalistin als „Bazille“ und „dreckige Fotze“, einer rief: „Ihr Dreckschweine, wir kriegen euch!“[9] und zog den Finger in einer Kopf-ab-Geste am Hals entlang.[10]

Journalist*innen wehren sich

Im November 2019 riefen Neonazis zu einer Demonstration in Hannover gegen mehrere Journalisten auf, die seit langem über rechte Umtriebe berichten. Julian Feldmann (unter anderem NDR), der Fachjournalist David Janzen und der Fotograf André Aden, gegen die die Versammlung gerichtet war, sind nicht erst seit gestern Angriffen aus dem rechten Milieu ausgesetzt.[11] Ihre Erfahrungen reichen von vergammelten Schweineköpfen per Paketdienst bis hin zu handfesten Morddrohungen[12] – im Fall von Janzen nach dem Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke im Sommer 2019 mit den Worten: „Heute Walter, morgen Janzen.”[13]

Netzwerk Recherche
https://netzwerkrecherche.org

Mit dem Aufruf zur Demonstration hatte die Einschüchterung eine neue Stufe erreicht. Der Journalistenverbund "Netzwerk Recherche" startete daraufhin unter dem Titel „Schützt die Pressefreiheit“ einen breit angelegten Aufruf, um die Bedrohung von Medienvertreter*innen durch Neonazis einerseits mit der gebührenden Aufmerksamkeit publik zu machen und andererseits von Verlagen, Institutionen und der Politik mehr Schutz für Journalist*innen zu verlangen, die in diesem Milieu arbeiten. Hunderte Einzelpersonen, Verlage und Redaktionen unterzeichneten den Aufruf.

Dabei ging es den Initiatoren nicht nur darum, auf die körperliche Gewalt gegen Medienvertreter*innen aufmerksam zu machen. „Mit Falschinformationen wird zusätzlich versucht, den Ruf der Kolleg*innen zu schädigen“, schreiben sie. „Redaktionen sollen davon abgehalten werden, denunzierten Journalist*innen Aufträge zu geben. Innerhalb der Szene sind die Texte dafür da, Informant*innen von Gesprächen mit szenekundigen Reporter*innen abzuhalten.“ Journalist*innen würden „verächtlich gemacht und denunziert“, heißt es im Aufruf. „Kritische Journalist*innen werden mit kostenintensiven Unterlassungserklärungen, Klagen und Anzeigen überzogen“, beklagen die Initiatoren außerdem.[14]

Unter den Unterzeichner*innen des Aufrufs ist auch die Fachjournalistin und Rechtsextremismus-Expertin Andrea Röpke. Für die Kontext-Wochenzeitung, schrieb sie im November 2019:

Wie viele andere engagierte Menschen in der Bundesrepublik werde auch ich auf einer der vielen Listen der Rechten geführt. Das verwundert mich nicht, beschäftige ich mich doch wie Robert Andreasch, Andreas Speit, Volkmar Wölk, Anton Maegerle und viele weitere KollegInnen seit über 25 Jahren intensiv mit dem Thema Rechtsextremismus. Doch Sorgen machen braucht sich keiner von uns. Das habe ich amtlich. Das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt Niedersachsen haben geprüft und sind zu dem Schluss gekommen, ‚dass derzeit keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung der aufgelisteten Personen vorliegen’. Jeder von uns fragt sich: Wie können sie sich da so sicher sein?“[15]

Das Recht als Waffe

Gewalt und direkte körperliche Bedrohung führen immer zu schlechter Presse. Vor allem Angriffe auf Medienvertreter*innen. Und so, wie sich das äußere Erscheinungsbild deutscher Rechtsextremisten vom Springerstiefelträger hin zum vollbärtigen Hipster verändert hat, haben sich die Angriffe gegen die Presse mittlerweile auf eine elegantere und subtilere Art der Bedrohung verlegt. Juristisch gegen kritische Veröffentlichungen vorzugehen, war bis vor einiger Zeit ein aus der Wirtschaft oder von Prominenten bekanntes Vorgehen.[16] Seit einigen Jahren allerdings haben rechtsradikale Akteure, die AfD und deren Umfeld die Justiz verstärkt als Waffe für sich entdeckt.

Gerade bei journalistischen Auseinandersetzungen mit brisanten Themen springt die juristische Maschinerie von rechts an und versucht mit aller Macht, die unliebsame Berichterstattung zu verhindern. Erst vor kurzem haben Andrea Röpke und Andreas Speit das Buch „Völkische Landnahme – Alte Sippen, junge Siedler, rechte Ökos“ im Ch. Links Verlag veröffentlicht.

Völkische Landnahme
https://www.christoph-links-verlag.de

Sie beschreiben das Leben rechtsaktivistischer Aussteiger, die sich in ländlichen Regionen ansiedeln, um dort nationale Graswurzelarbeit zu betreiben. Sie treiben ökologische Landwirtschaft, traditionelles Handwerk, bringen sich in örtliche Vereine und die Lokalpolitik ein und pflegen Netzwerke, die bis in die Parlamente reichen. Vor Ort findet so eine sehr niederschwellige Ideologisierung von unten statt.[17]

Mindestens zwölf Abmahnungen haben den Verlag zum Buch erreicht[18], einige davon gingen direkt den Autor*innen zu. Vor allem bemängelten die Abmahnenden: Die identifizierende Berichterstattung, also die Nennung der im Buch Beschriebenen mit vollem Namen, und die Zurechnung dieser Personen zum rechtsextremen Spektrum.[19] „Wertende kritische Einordnungen“, die eigentlich durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien, sollen auf diese Weise unterbunden werden“[20], kommentiert der Ch. Links Verlag das Vorgehen,

Röpke selbst sagte dem Medienportal „Übermedien“:

„Was mich schockiert: Wie einfach es ist, uns horrende Kosten aufzubürden, auch wenn wir gar keinen Fehler gemacht haben.“

Und weiter:

„Jedes Mal, wenn eine Abmahnung bei mir ankommt, muss ich einen Anwalt beauftragen, der dagegen vorgeht und eine Schutzschrift schreibt. Das kostet jeweils fast 2.000 Euro.“[21]

Röpke beschreibt dieses Vorgehen treffend als „Machtdemonstration, die einschüchtern soll. Die wollen zeigen: Wir kennen deine Privatadresse.“[22]

Auch große Verlage sind betroffen

Nicht nur Röpke und Speit trifft die Entdeckung der Juristerei durch rechte Akteure. Auch der Rowohlt-Verlag hat mittlerweile Erfahrungen damit gesammelt. Im März 2019 erschien dort das Buch „Das Netzwerk der Neuen Rechten“ der beiden Zeit-Journalisten Christian Fuchs und Paul Middelhoff. Die Abmahnwelle folgte auf den Fuß, ebenfalls gerichtliche Verfahren, die den Verlag laut Autor Fuchs bisher eine fünfstellige Summe kosteten.

NetzwerkderneuenREchten

Fuchs sieht in solchen Abmahnwellen „eine bewusste Strategie, mit der kritische JournalistInnen eingeschüchtert und mundtot gemacht werden sollen.“[23] Solche Abmahnungen seien zwar nichts Neues, der Fall habe jedoch eine neue Qualität: „So massive Versuche, gegen ein journalistisches Produkt vorzugehen, haben wir vorher noch nie erlebt. Und das, obwohl wir seit Jahren über alle Möglichen berichten, die das nicht wollen: Geheimdienste, Extremisten, Sekten.“[24]

Dabei hätten der Rowohlt-Verlag und die beiden Autoren in der Mehrzahl der inkriminierten Textstellen wohl fast jede Auseinandersetzung vor Gericht gewonnen und in ihrer Publikation nichts Inhaltliches ändern müssen. Zum Teil sei es auch nicht um Inhalte gegangen, sondern „um reine Formalitäten, wie das Impressum unserer Website zum Buch“[25], berichtet Fuchs. „Wir wurden gleich zweimal abgemahnt, weil dort eine Faxnummer fehlte.“[26]

Ein Vorzeigebeispiel des juristischen Kampfes in diesem Falle der AfD, wenn auch nicht gegen die Presse, sondern gegen den politischen Gegner, ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Fall Horst Seehofer: Der Innenminister hatte das Gebaren der AfD in einem Interview als „staatszersetzend“ bezeichnet und selbiges auch auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlichen lassen. Die AfD klagte und bekam vor dem Bundesverfassungsgericht Recht. Allerdings nicht, weil Seehofer den Habitus der Partei nicht „staatszersetzend“ nennen dürfte, sondern weil die Verbreitung des Interviews über die Seite des Ministeriums das staatliche Neutralitätsgebot verletzt.[27] Für die AfD ein voller Erfolg, denn, so schreibt Johannes Hillje, Politik- und Kommunikationsberater, in einem Kommentar, „die lauert mittlerweile darauf, Regierung und politische Gegner vor Gericht zu zerren, um sie öffentlich vorzuführen.“[28] Und so vermarktete Parteichef Jörg Meuthen den vermeintlichen Sieg mit den Worten:

„Dieser juristische Sieg der AfD über Seehofer ist ein wichtiger Beitrag zur politischen Hygiene in Deutschland.“[29]

Juristische Intervention als Marketing-Instrument

In der Tat steht es jedem zu, sich gegen Berichterstattung zu wehren und einen Anwalt zu beauftragen. Für die AfD und ihr Umfeld allerdings ist das zu einem Kernelement der politischen Strategie geworden, zu einem regelrechten Marketing-Instrument. Kommunikationsberater Hillje bringt es auf den Punkt: „Erstens: Der angebliche Rechtsbruch der Regierenden ist eine Dauerkampagne der AfD. In dieser Erzählung ist der Staat nur noch Beute gieriger Parteien, die Demokratie ist eine Cliquenwirtschaft, und Bürgerinnen und Bürger sind die Geiseln eines Unrechtsstaats ... In diesem kleptokratischen System müsse grundlegend aufgeräumt werden, und dafür brauche es die AfD als sich selbstverharmlosende 'Rechtsstaatspartei' und 'Anwältin der Bürger'. Zweitens: Rechtsstaatliche Tadellosigkeit ist das, was die Partei selbst ausstrahlen will. Die Beobachtung des rechtsextremen Netzwerks in der AfD und die drohende Beobachtung der Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz bringen die Partei in größte Bedrängnis.“[30]

Kein Wunder also, dass die Presse als kritische und reichweitenstarke Instanz im Fokus der Partei und ihres Umfelds steht. Geklagt wird nicht nur nach unliebsamen Veröffentlichungen, sondern teilweise schon vorher. Beispielsweise drehte das ZDF für die Sendung „Frontal 21“ ein kritisches Portrait über den sächsischen AfD-Politiker Tino Chrupalla. Den Beitrag wollte das ZDF kurz vor dem AfD-Bundesparteitag Ende 2019 in Braunschweig senden, bei dem sich Chrupalla als Nachfolger von AfD-Chef Gauland zur Wahl gestellt hatte. „‚Frontal 21‘ hat sich in der sächsischen Heimat auf Spurensuche begeben und mit Parteikollegen sowie ehemaligen Weggefährten gesprochen“, hieß es in der Ankündigung im Netz. Der Beitrag sollte unter anderem von Vorwürfen handeln, Chrupalla habe den Kreisverband Görlitz „wie eine Sekte geführt“, seine Kritiker seien „mundtot gemacht“ worden.[31] Noch vor der Ausstrahlung setzte Chrupalla seinen Anwalt in Bewegung, der mit der Begründung, die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung seien nicht eingehalten worden, vom ZDF forderte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, und dem Sender damit untersagte, diese „Behauptungen“ zu wiederholen. Mit Erfolg: Das ZDF zog den Beitrag zurück.[32]

Die Presse als „Wachhund der Öffentlichkeit“

Wachhund

Als die taz 2018 einen Text über einen ehemaligen Mitarbeiter von Alexander Gauland mit einschlägig rechtsextremem Hintergrund veröffentlichte, ging dieser ebenfalls juristisch gegen die Zeitung vor. Auch hier ging es vor allem um die Identifizierbarkeit des Betreffenden per Namensnennung. In erster Instanz verlor die taz, im Hauptsacheverfahren allerdings gab das Oberlandesgericht Düsseldorf der Zeitung Recht:

„Da zudem bereits im Zeitpunkt des Erscheinens des streitgegenständlichen Online-Artikels in der breiten Öffentlichkeit eine politische Debatte darüber geführt worden ist, ob sich die AfD von rechtsextremen Bewegungen hinreichend abgrenzt oder ob sie besser vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollte, ist es für die Öffentlichkeit von erheblichem Interesse gewesen, zu erfahren, ob (…) Gauland oder andere AfD-Politiker Mitarbeiter beschäftigen, die eine rechtsextreme Vergangenheit aufweisen“[33],

heißt es in der Urteilsbegründung. Die Presse sei „der Wachhund der Öffentlichkeit“[34], befanden die Richter.

Exemplarisch für den Umgang mit der Presse ist die Intervention gegen die Sendung „Kontraste“. Im Rahmen eines Beitrags über die Nähe der superkonservativen CDU-Splittergruppe Werte-Union zur AfD wurde auch der Kölner Medienrechtsanwalt Ralf Höcker, damals Sprecher der Werte-Union, um ein Statement angefragt. Bereits im Vorfeld drohte Höcker der Redaktion mit juristischen Konsequenzen, würden seine Antworten nicht in Gänze zitiert.[35] Bei der Anfrage der „Kontraste“-Redaktion ging es um einen Vortrag, den Höcker im Mai 2019 auf der von der AfD organisierten „Konferenz der freien Medien“ gehalten hatte, auf der diverses rechtspopulistisches wie rechtsextremes Personal anwesend war.[36] Tatsächlich kürzte die „Kontraste“-Redaktion Höckers Antwort – eine journalistisch übliche Praxis – auf das Wesentliche und unterlag später vor dem Landgericht Berlin.[37] Das gekürzte Zitat, befand das Gericht, sei sinnentstellend wiedergegeben worden. An der Richtigkeit der „Kontraste“-Recherche änderte sich derweil nichts.[38]

Redaktionen ausbluten lassen

Auch die Kontext-Wochenzeitung steckt mitten in einem Rechtsstreit. Im Mai 2018 hat sie einen Text veröffentlicht, in dem Auszüge aus Chat-Protokollen eines Mitarbeiters zweier AfD-Abgeordneter im Landtag Baden-Württemberg wiedergeben wurden, in denen sich der Mann massiv und wiederholt rassistisch und menschenverachtend äußert.[39] Der Betreffende wollte der Redaktion daraufhin per Einstweiliger Verfügung verbieten lassen, ihn beim vollen Namen zu nennen und ihm diese Aussagen zuzuschreiben. Für Kontext war klar, dass die Veröffentlichung juristischen Gegenwind provozieren würde, allerdings hielt sie eine Veröffentlichung dieser Chat-Auszüge nicht nur für geboten, sondern für journalistisch verpflichtend. Denn solche Äußerungen, die nicht in der Öffentlichkeit stattfinden, zeigen ungeschönt, wie Personen ticken, die für die AfD tätig sind. Die Massivität der Intervention war für Kontext allerdings nicht abzusehen.

Auch in diesem Fall beklagte der Rechtsanwalt der Gegenseite erstens die Namensnennung des Betroffenen und zweitens dessen Verortung im Rechtsextremismus und behauptete, die knapp 40 veröffentlichten menschenverachtenden Äußerungen seien hineinmanipuliert worden – in rund 17.000 Seiten Protokolle mit mehr als 130 Chats mit NPD-Funktionären, Rechten, AfD-Personal und europäischen Neurechten bis Extremen. Vor Gericht versicherte der Mitarbeiter mehrfach an Eides statt, fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen. In der ersten Instanz kam er damit durch, weil das Landgericht Mannheim keinen Anlass sah, sich mit dem umfangreichen Beweismaterial auseinanderzusetzen. Damals lag der Streitwert, anhand dessen die Gerichts- und Anwaltskosten berechnet werden, bei etwa 40.000 Euro.[40] Zur Erläuterung: Der Streitwert wird aus den Anträgen des Klägers ermittelt und zeigt, vereinfacht gesagt, welchen Wert der Kläger dieser Angelegenheit und ihrer Klärung vor Gericht beimisst. 40.000 Euro sind viel. Vor allem im Presserecht.

Gegen dieses Urteil hat Kontext Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab der Redaktion in einem zweiten Prozess, in dem sich die Kammer ausführlich mit den 17.000 Seiten Chat-Protokollen auseinandersetzte, die Kontext als Beweismaterial vorgelegt hatte, vollumfänglich Recht. Die identifizierende Berichterstattung sei angesichts des öffentlichen Interesses und des öffentlichen Meinungskampfes um die rechtsextreme Ausrichtung der AfD zulässig.[41] Der seit Jahren andauernde Rechtsstreit geht 2021 in die nächste Runde, ins Hauptsacheverfahren vor dem Frankfurter Landgericht, diesmal mit sechsstelligem Kostenrisiko für die Redaktion.

Zugute kommt dem Kläger im Presserecht vor allem der sogenannte fliegende Gerichtsstand: Normalerweise wird an dem Ort prozessiert, an dem der Beklagte wohnhaft ist oder der jeweilige Fall stattgefunden hat. Im Presserecht kann an jedem Gericht in Deutschland geklagt werden, wenn die Veröffentlichung flächendeckend verbreitet wurde – beispielsweise in Zeitungen, die bundesweit vertrieben werden, oder über das Internet. Der „fliegende Gerichtsstand“ ermöglicht es dem Kläger, für den Prozess das Gericht seiner Wahl auszusuchen. Eigentlich nicht schlimm, denn Recht ist Recht. Im Presserecht aber geht es um eine ständige Abwägung zwischen zwei sehr hohen Rechtsgütern: dem Schutz des Persönlichkeitsrechts desjenigen, über den berichtet wird, und die Pressefreiheit, die für das Funktionieren einer Demokratie unabdingbar ist. Und natürlich wird sich der Kläger ein Gericht aussuchen, das als besonders medienkritisch bekannt ist.[42] Der Gang durch die Instanzen, theoretisch bis vor den Europäischen Gerichtshof, kann Jahre dauern.

Hier passt das Bild vom Recht als Waffe besonders gut, denn Prozessieren ist teuer und die früher einmal prall gefüllten Kassen der Verlage werden immer leerer. Da wird schon mal der Rotstift angesetzt, bevor die Abmahnung ins Haus flattert. Dass es gerade im Fall Kontext nicht nur darum geht, einen Text aus dem Netz zu nehmen, zeigt der Streitwert, den die Gegenseite mittlerweile auf 260.000 Euro festgesetzt hat. Im schlimmsten Falle führt dies für die Redaktion zu Gesamtkosten von insgesamt 100.000 Euro. Eine derart hohe Summe zielt vor allem darauf ab, eine unbequeme, spendenfinanzierte Zeitung finanziell auszubluten – und zu beschäftigen. Denn die Zeit, die vor allem kleinere Redaktionen mit jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen verbringen, ist in der Summe nicht zu unterschätzen. Zeit, die eine Redaktion sonst für die Berichterstattung über Rechtsextremisten und die AfD nutzen könnte. So wird die Behinderungsstrategie gleichzeitig zur Beschäftigungsstrategie, die vor allem die AfD mittlerweile nahezu meisterhaft beherrscht. Denn so, wie die Partei Parlamente etwa mit Kleinen Anfragen beschäftigt hält[43], versucht sie das auch bei der Presse.

Die Schere im Kopf

Juristische Intervention in derart großem Stil hat noch eine ganz andere Komponente als Geld und Zeit. Die bekannte Schere im Kopf öffnet sich bis hin zur Selbstzensur: Ein Thema ist zwar sehr wichtig, aber soll man wirklich berichten bei all den drohenden Konsequenzen? Ist das nicht zu teuer? Zu aufwändig im Nachhinein? Möchte man sich selbst, eine Redaktion oder einen Verlag teils jahrelangen Gerichtsverfahren aussetzen, wo man andererseits doch einfach den einen Text nicht veröffentlichen, das treffende Zitat nicht verwenden, den vollen Namen nicht nennen oder – später – die Unterlassungserklärung zeichnen und das Ding damit vom Tisch bringen könnte?

Sowohl bei der taz-Berichterstattung über Gaulands ehemaligen Mitarbeiter als auch im Fall Kontext war das mediale Interesse am Thema groß. Entsprechend breit angelegt waren in beiden Fällen die Abmahnwellen, die diejenigen erreichten, die die betreffenden Texte zitiert hatten.[44] Im Fall Kontext erstreckte sich diese Welle von kleinen, vor allem auf Facebook aktiven Anti-Rassismus-Gruppierungen über Lokalzeitungen, Online-Angebote, antifaschistische Vereine bis hin zu bekannten großen Medienunternehmen. Beanstandet wurde beispielsweise die – verständlicherweise verkürzte – Formulierung „Mitarbeiter der AfD“. Die zulässige ist dagegen „Mitarbeiter zweier Landtagsabgeordneter der AfD-Fraktion in Baden-Württemberg“. Eine Abmahnung zu parieren, und sei sie noch so kleinlich, kostet immer Geld. Und wer finanziell nicht gut aufgestellt ist, überlegt zweimal, ob er eine Nachricht noch einmal verbreitet oder sich eher weniger heiklem Stoff zuwendet.

In einer im Sommer 2019 erschienenen Studie der Otto-Brenner-Stiftung zu Versuchen, Journalist*innen durch Anwälte einzuschüchtern, kommen die Autor*innen zu dem Schluss, dass viele Verlage Unterlassungserklärungen zeichnen, „wenn im Gegenzug auf die Geltendmachung der Anwaltskosten verzichtet wird“.[45] Das ist nicht nur in der Sache falsch, sondern geradezu fahrlässig. Unverständlich auch, dass viele Redaktionen zwar körperliche Bedrohung ihrer Journalist*innen öffentlich machen, die subtilere Variante aber, kritische Berichterstattung über den juristischen Weg zu verhindern, vermutlich aus Angst vor Imageverlust möglichst unter dem Deckel halten.

Paradox

Paradox: Aufklärungsarbeit gefährdet das journalistische Geschäftsmodell

Erst vor einiger Zeit hat Kontext einen Nachfolge-Text veröffentlicht über weitere Mitarbeitende der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag.[46] Es ging um Verbindungen zur NPD, zur „Identitären Bewegung“ und zur heute verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“. Letztlich war der Artikel nur eine zusammenfassende Berichterstattung bereits bekannter und beschriebener Fakten. Auch zu diesem Text erreichten die Redaktion insgesamt vier Schreiben einer Medienrechtskanzlei, die sie aufforderten, Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, weil sie identifizierend berichtet hätte und den Protagonisten des Textes unzulässigerweise eine rechtsextreme Gesinnung unterstellen würden. Abgestritten wurde die Faktenlage, beispielsweise, dass einer der Mitarbeitenden Texte für das NPD-Parteiblatt „Deutsche Stimme“ verfasst hätte – obwohl die entsprechenden Artikel der Redaktion vorlagen und für jeden öffentlich einsehbar sind, der sich die Mühe macht, in einer Bibliothek mit guter Sammlung nachzulesen.

Letztendlich nahmen alle vier Betroffenen die Anträge zurück, nachdem das Landgericht Frankfurt ihnen auf Grundlage der von den Kontext-Anwälten hinterlegten Schutzschrift einen eindeutigen Hinweis erteilt hatte, dass es davon ausgehe, dass die Faktenlage zutrifft und den Mitarbeitenden unzweifelhaft eine rechtsextreme Gesinnung unterstellt werden darf. Die Kosten, die durch diese gescheiterten Interventionen entstanden sind, hat die AfD-Fraktion im Landtag beglichen. Also mit Steuergeldern.[47]

Während die Feinde der freien Presse über eine solide Finanzierungsgrundlage zu verfügen scheinen, ist die kritische Berichterstattung über rechtsextreme Umtriebe zum Kostenrisiko geworden. Allerdings lässt sich sogar der Klagefreude von rechts Positives abgewinnen: In vielen Fällen führt die Öffentlichmachung einer juristischen Intervention oder des Versuchs einer selbigen zu breiter Solidarität: zum einen zu Solidarität anderer Journalist*innen und Medien, die ihrerseits über die Einschüchterungsversuche berichten; zum anderen zu Solidarität einer sehr aktiven und breiten Zivilgesellschaft mit nicht zu unterschätzender Reichweite, und das nicht nur in den Sozialen Medien. Die Kontext-Wochenzeitung beispielsweise hat es geschafft, die anfallenden Kosten für ihr Dagegenhalten vor Gericht allein über Spenden zu finanzieren. Will heißen: Für die extreme Rechte wird es zunehmend schwerer, den „Wachhund der Öffentlichkeit“ ruhigzustellen. Vor allem, wenn der sich auf die Hinterbeine stellt und Zähne zeigt. Und das ist gut so.



[3] ebd.

[4] ebd.

[5] ebd., S. 10

[6] ebd., S. 3

[10] ebd., zudem: https://www.youtube.com/watch?v=eQKMyjgopz8&feature=emb_logo (aufgerufen am 08.10.2020)

[14] ebd.

[17] Andrea Röpke, Andreas Speit, Völkische Landnahme – Alte Sippen, junge Siedler, rechte Ökos, Ch. Links Verlag, 2019

[22] Zitiert nach: ebd.

[23] Zitiert nach: ebd.

[24] Zitiert nach: ebd.

[25] Zitiert nach: ebd.

[26] Zitiert nach: ebd.

[27] https://bit.ly/3n4lWch (aufgerufen am 12.06.2020)

[32] ebd.

[34] ebd.

[45] https://bit.ly/32mnre4, S. 64 (aufgerufen am 01.07.2020)