Die Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 wählen die Bürgerinnen und Bürger einen neuen Bundestag. Die vorherige Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP ist am 6. November 2024 zerbrochen.

Diese Wahl ist besonders, weil sie nicht nur zu einem ungewöhnlichen Zeitpunkt stattfindet, sondern auch eine wichtige Wahlrechtsreform mit sich bringt.

Ursprünglich war der Wahltermin für September 2025 geplant, aber er wurde vorgezogen. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte im Dezember 2024 die Vertrauensfrage gestellt und diese wie beabsichtigt verloren. Das heißt, es gibt Neuwahlen.

Mindestens 59,2 Millionen Wahlberechtigte werden den 21. Deutschen Bundestag wählen. Die Wahl wird nach dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl durchgeführt. Das bedeutet, dass jede*r Wähler*in zwei Stimmen hat: die Erst- und die Zweitstimme.

Besondere Merkmale dieser Wahl

  • Es gibt eine Begrenzung auf 630 Abgeordnete.
  • Es gibt keine Überhang- oder Ausgleichsmandate mehr.
  • Die Sitze werden nur nach den Zweitstimmen verteilt.

 

Lesedauer: 4 Minuten
Bundestagswahl

Wahlsystem und Stimmzettel

Die Bundestagswahl 2025 ist eine der wichtigsten politischen Entscheidungen in Deutschland. So funktioniert sie:

Bundestagswahl - System

Erststimme

Die Erststimme ist die Wahl für eine Direktkandidatin oder einen Direktkandaten in einem der 299 Wahlkreise Deutschlands. Kandidat*innen mit den meisten Stimmen im Wahlkreis ziehen in den Bundestag ein.

Zweitstimme

Die Zweitstimme bestimmt die Sitzverteilung im Bundestag. Parteien stellen dafür Landeslisten auf, die in einer festen Reihenfolge besetzt werden. Sie legt fest, wie stark jede Partei im Parlament vertreten sein wird.

Zusammensetzung des Bundestags

  • Der Bundestag wird aus 630 Abgeordneten bestehen, wobei bis zu 299 Abgeordnete direkt gewählt werden.
  • Seit der Reform gibt es keine Ausgleichs- und Überhangmandate mehr, um die Größe des Parlaments zu begrenzen.
  • Eine Partei erhält nur Sitze im Bundestag, wenn sie mindestens 5 % der Zweitstimmen oder drei Direktmandate gewinnt.

Wahlrechtsreform

Die Reform des Wahlrechts soll für einen effizienteren Bundestag sorgen. Ziel ist es, ein klareres und einfacheres Wahlsystem zu schaffen.

Überhangs- und Ausgleichsmandate waren zentrale Elemente des deutschen Wahlsystems bis zur Wahlrechtsreform 2023, die diese abgeschafft hat.

Überhangmandate

entstanden, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate (gewählt mit der Erststimme) gewann, als ihr Sitze im Bundestag nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Das bedeutete, dass die Partei zusätzliche Abgeordnete in den Bundestag entsenden konnte, obwohl ihr diese Sitze nach dem Verhältniswahlrecht nicht zustanden.

Das führte dazu, dass die reguläre Anzahl der Bundestagssitze überschritten wurde.

Ausgleichsmandate

Die Einführung von Ausgleichsmandaten war die Konsequenz, um die Verzerrung des Kräfteverhältnisses im Bundestag zu korrigieren. Parteien ohne oder mit weniger Überhangmandaten bekamen zusätzliche Sitze, um das Verhältnis der Zweitstimmen wiederherzustellen.

Funktionsweise

Wenn eine Partei Überhangmandate erhielt, wurde die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag so lange erhöht, bis das Verhältnis der Zweitstimmenanteile aller Parteien wieder korrekt abgebildet war.

Diese Mechanismen haben den Bundestag stark vergrößert. Nach der Wahl 2021 hatte der Bundestag 736 Abgeordnete statt der vorgesehenen 598.


Grundmandatsklausel

Die Grundmandatsklausel ist eine wichtige Regelung im deutschen Wahlrecht, die auch bei der kommenden Bundestagswahl 2025 bestehen bleibt.. Sie besagt, dass eine Partei in den Bundestag einziehen kann, auch wenn sie weniger als 5% der Zweitstimmen erhält, sofern sie mindestens drei Direktmandate (auch Grundmandate genannt) gewinnt


Wen wähle ich und wie läuft die Wahl ab?

Bundestagswahl wer

Wen soll ich wählen?

Viele Wähler*innen sind unsicher, welche Partei oder welche*r Kandidat*in ihre Interessen am besten vertritt. Für diese Entscheidung gibt es mehrere hilfreiche Möglichkeiten:

Der Wahl-O-Mat (ab 6. Februar online) bietet eine gute Orientierung. Er vergleicht die eigenen Positionen mit denen der Parteien und zeigt Übereinstimmungen auf. Wähler*innen können so einen ersten Eindruck gewinnen, welche Parteien ihren Ansichten am nächsten stehen.

Parteiprogramme liefern detaillierte Informationen. Wer sie liest, erfährt ausführlich über die Ziele und Vorhaben der Parteien. Diese Lektüre ermöglicht eine fundierte Entscheidung auf Basis konkreter politischer Inhalte.

Gespräche mit Freund*innen und Bekannten eröffnen neue Perspektiven. Im Austausch lernen Wähler*innen verschiedene Meinungen kennen und können ihre eigenen Ansichten reflektieren. Solche Diskussionen fördern oft ein tieferes Verständnis politischer Themen.

Diese Methoden helfen Wähler*innen, eine informierte und selbstständige Wahlentscheidung zu treffen.

Wer darf wählen?

Alle Deutschen ab 18 Jahren haben das Recht zu wählen. Personen ohne deutschen Pass haben kein Wahlrecht.

Laut aktuellen Statistiken dürfen etwa 10 Millionen erwachsene Menschen in Deutschland nicht an Bundestagswahlen teilnehmen, obwohl sie hier leben und Steuern zahlen. Dies entspricht ungefähr 12,6 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland.

Diese Situation führt in einigen Städten zu bemerkenswerten Statistiken. In Berlin beispielsweise darf etwa jede*r dritte Einwohner*in nicht wählen.

Diese Regelung wird von Kritikern als problematisch angesehen, da sie Menschen, die oft seit vielen Jahren in Deutschland leben, arbeiten und zum Gemeinwohl beitragen, von der politischen Mitbestimmung ausschließt.

Wie wähle ich?

Es gibt zwei Möglichkeiten, die gleichwertig sind.

Im Wahllokal
Am Wahltag können Wähler*innen von 8:00 bis 18:00 Uhr in ihrem Wahlbezirk wählen. Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Ausweis.

Per Briefwahl
Wähler*innen können ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragen – der Versand ist ab sofort möglich.Der Wahlbrief sollte spätestens bis zum 20. Februar abgeschickt oder am Wahltag direkt im Rathaus abgegeben werden.


Warum wählen und wofür ist der Bundestag zuständig?

Bundestagswahl - warum

Warum ist Wählen wichtig?

Wählen ist ein zentraler Bestandteil von  Demokratien und hat weitreichende Auswirkungen:

Politische Gestaltung

Die Stimmen der Wähler*innen entscheiden über die politische Ausrichtung Deutschlands. Sie bestimmen, welche Parteien und Abgeordneten im Bundestag vertreten sind und damit die Gesetzgebung und politischen Entscheidungen beeinflussen.

Regionale Vertretung

Durch die Wahl bestimmen Bürger*innen, wer ihre Region im Bundestag vertritt. Die gewählten Abgeordneten setzen sich für die spezifischen Interessen und Anliegen ihres Wahlkreises ein. So werden lokale Themen auf Bundesebene repräsentiert.

Aufgaben des Bundestags

Der Bundestag hat umfassende Verantwortungen:

Gesetzgebung: Er entscheidet über Gesetze in wichtigen Bereichen wie Klimaschutz und Gesundheit.
Steuerpolitik: Der Bundestag legt fest, wie viel Steuern Bürger*innen zahlen müssen und wie diese Einnahmen verwendet werden.
Haushaltskontrolle: Er bestimmt über die Finanzierung von Projekten in Bereichen wie Infrastruktur, Soziales, Forschung und Innovation.

Durch die Wahl nehmen Bürger*innen aktiv an diesen Entscheidungsprozessen teil und gestalten die Zukunft des Landes mit. Jede Stimme trägt zur demokratischen Legitimation bei und stärkt das Prinzip der Volksvertretung.

Geh wählen!