Kooperationen

Die Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg e.V. ist der politischen Bildung verpflichtet.

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Vor diesem Hintergrund geht die Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg e.V. auf Initiativen, Gruppen, Verbände und Einzelpersonen zu, in enger Zusammenarbeit mit ihr Veranstaltungen durchzuführen, die

  • sich in ihren aktuellen programmatischen Schwerpunkt einfügen und/oder
  • sich dazu eignen, an wechselnden Veranstaltungsorten durchgeführt zu werden.

Da die Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg e.V. ein Interesse daran hat, Bildungsveranstaltungen auf möglichst breiter Ebene im Land anzubieten, werden Projektvorschläge besonders begrüßt, die sich durch ihren überregionalen oder inhaltlich exemplarischen Charakter dazu eignen, an mehreren Orten durchgeführt zu werden.

Wichtige Fragen und Antworten

Welche Veranstaltungen können vorgeschlagen werden?

Veranstaltungen der politischen Bildung wie Abendveranstaltungen, Tages- oder Wochenendseminare und Workshops, Fachtagungen, Kongresse und Begleitveranstaltungen zu Ausstellungen. Die Veranstaltungen müssen öffentlich sein und in der Regel in Baden-Württemberg stattfinden.

Bei Publikationsvorhaben geht die Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg e.V. grundsätzlich keine Kooperationen ein. Kooperationen mit Parteigliederungen sind grundsätzlich nicht möglich.

Wie müssen die Vorschläge ausgestaltet sein?

Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es?

Die Vorschläge können unterschiedlich weit ausgereift sein: Die Spanne reicht von Ideenskizzen bis zu bereits weitgehend durchdachten Veranstaltungen. Das Endkonzept wird in jedem Fall gemeinsam ausgearbeitet.

Die Beteiligungsmöglichkeiten für Einzelpersonen an Veranstaltungen der Stiftung umfassen die Durchführung von Veranstaltungen in freier Mitarbeit, die rein organisatorische Mitwirkung bei Veranstaltungen oder auch das Einbringen inhaltlicher Kompetenz durch Referate oder bei Fachgesprächen.

Wie wird ein Kooperationsvorschlag eingereicht?

Ein Kooperationsvorschlag muss immer zunächst schriftlich eingereicht werden und besteht aus drei Teilen:

  1. Ideenskizze, Projektbeschreibung oder Programmentwurf (so konkret wie möglich, Zielgruppe, wie soll sie angesprochen werden, erwartete Zahl der TeilnehmerInnen);
  2. Weshalb wird gerade die Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg e.V. angefragt; Angaben über evtl. weitere KooperationspartnerInnen;
  3. Kosten- und Finanzierungsplan bzw. -entwurf.

Alle Kooperationsanträge müssen mit angemessenem zeitlichen Vorlauf eingereicht werden, damit sowohl inhaltlich als auch zeitlich noch eine gemeinsame Gestaltung der Veranstaltung möglich ist.

Wer entscheidet über die Vorschläge?

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Wer tritt als Veranstalter*in auf?

Bei Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen ist die Stiftung grundsätzlich gleichwertige Kooperationspartnerin. Das bedeutet u.a., dass in allen Ankündigungen des Projekts die Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg e.V. als mit dem/der Kooperationspartner*in gleichwertige Veranstalterin ausgewiesen wird.

Bei Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit freien Mitarbeiter*innen ist die Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg e.V. alleinige Veranstalterin.

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Unsere Veranstaltungen

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