Seminare auf Anfrage
Merkblatt
Bildungszeitgesetz
Viele unserer Seminare sind als Qualifizierungsmaßnahme im ehrenamtlichen Bereich nach § 5 Abs. 3 i.V.m. §6 der Verordnung zur Regelung der Bildungszeit für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten (VO BzG BW) anerkannt. Ein Tagesseminar umfasst mind. 8 UE (6 Stunden, zzgl. eine Stunde Mittagspause). Weitere Informationen