Der Verfassungsblog | Das Thüringen-Projekt

Der Verfassungsblog ist ein frei zugängliches wissenschaftliches und journalistisches Diskussionsforum zu aktuellen Ereignissen und Entwicklungen des Verfassungsrechts und der Verfassungspolitik in Deutschland, im entstehenden europäischen Verfassungsraum und darüber hinaus. Der Blog dient als Schnittstelle zwischen dem akademischen Fachdiskurs und der politischen Öffentlichkeit und bietet Raum für juristische und politische Kontroversen und Debatten. Der Blog dient als Schnittstelle zwischen akademischem Fachdiskurs und politischer Öffentlichkeit und bietet Raum für juristische und politische Kontroversen und Debatten.

Lesedauer: 7 Minuten
Das Thüringen-Projekt

Arbeitsweise des Verfassungsblogs

Herzstück des Verfassungsblogs ist die Blog-Timeline

Hier werden täglich fachkundige Analysen und Kommentare zu aktuellen Ereignissen und Entwicklungen im Verfassungsrecht und in der Verfassungspolitik veröffentlicht. Diese Analysen bieten vertiefende Einblicke in komplexe verfassungsrechtliche Fragestellungen und tragen zur öffentlichen Diskussion bei.

In den Blog-Symposien

stellen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktuelle Forschungsergebnisse zur Diskussion. Diese Rubrik ist besonders akademisch ausgerichtet und sammelt wissenschaftliche Debatten zu bestimmten Themen, um sie umfassend darzustellen.

Das wöchentliche Editorial

des Gründers und Chefredakteurs des Verfassungsblogs, Maximilian Steinbeis, kommentiert aktuelle verfassungsrechtliche Themen, die in die öffentliche Diskussion gehören, aber oft übersehen werden.

Der Podcast Verfassungspod

begann als Serie von Expert*innen-Interviews und hat sich zu einer vertieften Diskussion konkreter, aktueller Rechtsfragen entwickelt. Jede Folge besteht aus mehreren Teilen und bietet eine umfassende Auseinandersetzung mit relevanten verfassungsrechtlichen Themen.

Open-Access-Erklärung

Der Verfassungsblog ist und war immer Open Access. Das bedeutet, dass alle Inhalte für Nutzer*innen, Autor*innen und deren Institutionen frei und kostenlos zugänglich sind. Die Artikel können gelesen, heruntergeladen, kopiert, verbreitet, gedruckt, durchsucht, verlinkt oder für andere legale Zwecke verwendet werden, ohne dass der Herausgeber oder Autor um Erlaubnis gefragt werden muss. Die Inhalte werden in der Regel unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA veröffentlicht, es sei denn, die Autoren beantragen eine andere Lizenz.

Das Thüringen-Projekt

Forschung zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Das Thüringen-Projekt, initiiert vom Verfassungsblog, ist ein Forschungsprojekt, das die Widerstandsfähigkeit von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland beleuchtet. Ziel ist es, bis zur Landtagswahl im Herbst 2024 zu analysieren, wie eine autoritär-populistische Partei auf Landesebene ihre Macht zum Nachteil der Demokratie ausnutzen könnte. Am Beispiel Thüringens wird untersucht, welche Strategien eine solche Partei anwenden könnte, um sich im Falle einer Regierungsübernahme oder -beteiligung gegen verfassungsrechtliche Einschränkungen, demokratischen Wettbewerb und öffentliche Kritik abzusichern.

Primäres Ziel des Projektes ist es, Szenarien zu entwickeln, die aufzeigen, welche politischen und rechtlichen Handlungsspielräume autoritär-populistische Parteien in Thüringen haben könnten. Diese Szenarien sollen Politik und Zivilgesellschaft sensibilisieren und auf mögliche Herausforderungen vorbereiten.

Forschung und Analyse

Seit Projektbeginn im Sommer 2023 hat das Thüringen-Projektteam umfangreiche Recherchen durchgeführt. Dazu gehörten mehr als 140 Interviews mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Justiz und Verwaltung. Ergänzend wurden mehr als 50 Texte von Rechtswissenschaftlern auf dem Verfassungsblog veröffentlicht, die sich mit den Fragestellungen des Projekts auseinandersetzen.

Die Forschung deckt verschiedene Themenbereiche ab, darunter Kommunen, Medien, Bildung, Wahlen, Justiz, Sicherheitsapparat und Kultur. Ziel ist es, mögliche rechtliche Einfallstore zu identifizieren, die von autoritär-populistischen Parteien genutzt werden könnten.
Handlungsempfehlungen

Aus den bisherigen Erkenntnissen wurden konkrete Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Thüringen entwickelt. 

1. Resilienz des Verfassungsgerichtshofs stärken

Die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt, was die Gefahr einer Blockade durch eine Sperrminorität in sich birgt. Um die Funktionsfähigkeit des Gerichts zu sichern, wird empfohlen, das Kontinuitätsprinzip zu stärken, eine Stellvertreterregelung einzuführen, einen Ersatzwahlmechanismus in der Verfassung zu verankern und die Amtszeit der Richter*innen durch Abschaffung der Wiederwahlmöglichkeit zu begrenzen.

2. Kündigung von Staatsverträgen nur mit Zustimmung des Landtags erlauben

Unter der aktuellen Thüringer Landesverfassung kann die Ministerpräsidentin bzw. der Ministerpräsident Staatsverträge, einschließlich der Rundfunkstaatsverträge, ohne Einbindung des Landtages kündigen, wobei die Zustimmung des Landtages nur beim Abschluss erforderlich ist. Eine Ergänzung von Art. 77 Abs. 2 ThürVerf wird empfohlen, um die Beteiligung des Landtages und damit der Öffentlichkeit auch bei der Kündigung sicherzustellen, um schwerwiegende Auswirkungen auf die bundesweite Finanzierung und den Betrieb der Rundfunkanstalten zu vermeiden.

3. Vorschlagsrecht für das Amt der Landtagspräsidentin in der Geschäftsordnung konkretisieren

Das Vorschlagsrecht für das Amt des Landtagspräsidenten bzw. der Landtagspräsidentin liegt bei der stärksten Fraktion. Sollte deren Kandidat oder Kandidatin durchfallen, erhält sie üblicherweise einen zweiten Versuch, danach können gemäß § 2 Abs. 1 S. 4 GOLT neue Bewerber*innen vorgeschlagen werden. Um zu verhindern, dass eine autoritär-populistische Alterspräsidentin oder ein autoritär-populistischer Alterspräsident das Vorschlagsrecht nach dem zweiten Wahlgang auf die stärkste Fraktion beschränkt, wird empfohlen, § 2 Abs. 1 S. 4 der Geschäftsordnung des Landtags klarzustellen und eine Stichwahlregelung einzuführen, um Blockaden zu vermeiden.

4. Landeszentrale für politische Bildung auf eine gesetzliche Grundlage stellen

Da die Landeszentrale für politische Bildung Thüringen (LZT) rechtlich auf einem Erlass der Landesregierung beruht, kann diese frei über die Inhalte entscheiden oder die LZT ganz auflösen. Eine autoritär-populistische Regierung könnte damit die politische Bildung in Thüringen gefährden. Es wird daher empfohlen, die Rechtsgrundlagen der LZT einfachgesetzlich festzuschreiben und sie als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zu errichten.

5. Polizeipräsident*in, Verfassungsschutzpräsident*in und Landtagsdirektor*in aus der Liste der politischen Beamt*innen streichen

Nach aktueller Gesetzeslage könnte eine autoritär-populistische*r Ministerpräsident*in  bestimmte politische Beamte, wie Polizei- und Verfassungsschutzpräsident*innen, ohne Angabe von Gründen sofort nach Amtsantritt ersetzen. Diese Ämter sollten aus der Kategorie der politischen Beamt*innen herausgenommen werden, da ihre politische Neutralität wichtiger ist als die Zusammenarbeit mit der Regierung an politischen Zielen. Ein ähnliches Szenario gilt für den/die Landtagsdirektor*in, dessen/deren politische Neutralität für die Funktionsfähigkeit der Landtagsverwaltung entscheidend ist.

6. Konsultative Volksbefragungen verfassungsrechtlich ausschließen

Konsultative Volksbefragungen sind keine Instrumente direkter Demokratie, sondern dienen als Kampagneninstrumente der Regierung, um Gesetzesvorhaben an demokratischen Institutionen vorbei höher zu legitimieren. Da unklar ist, ob solche Befragungen in Thüringen verfassungsrechtlich zulässig wären, sollten sie in Art. 45 ThürVerf ausgeschlossen werden, ohne die direktdemokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu beeinträchtigen.

7. Risiken rund um Ministerpräsident*innenwahl verringern

Die geheime Wahl des Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin setzt einen Anreiz für Missbrauch, wie die Wahl vom 5. Februar 2020 gezeigt hat. Um zukünftige Missbrauchsszenarien zu vermeiden und die Transparenz zu erhöhen, sollte die Wahl offen erfolgen, und die Rechtsunsicherheit bezüglich des dritten Wahlgangs, insbesondere ob "die meisten Stimmen" mehr Ja- als Nein-Stimmen bedeuten, sollte beseitigt werden. Diese Klarstellung würde das Risiko von Verfassungsklagen reduzieren und die Handlungsfähigkeit des Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin sichern.

Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung

Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist die Kommunikation der Ergebnisse an die Öffentlichkeit und an Funktionsträger. Dies erfolgt durch Medienarbeit, Workshops und Tagungen. Das Team hat an zahlreichen Veranstaltungen teilgenommen, um die Forschungsergebnisse zu präsentieren und zu diskutieren.

Veranstaltungen

Demokratie in der Zwickmühle. Gefahr des autoritären Populismus

2024 ist Wahljahr. Kommunalwahlen in neun Bundesländern, Europawahlen und Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Im Herbst diesen Jahres könnte die politische Landkarte in Deutschland deutlich anders aussehen.
Was passiert, wenn eine autoritär-populistische Partei auf Landesebene staatliche Machtmittel in die Hand bekommt?

Autoritär-populistische Parteien können demokratische Möglichkeiten nutzen, um die demokratischen Rechte politischer Gegner abzubauen. Dass sie dies können und den Spielraum in demokratischen Systemen zu ihren Zwecken nutzen, hat sich in Ungarn und Polen, in den USA und in anderen Ländern bereits gezeigt. Legitimiert durch Wahlen können sie dies „im Namen des Volkes” tun. Einmal an der Macht, bedienen sie sich mit der Legitimation der Wähler*innen legaler Methoden. Mit entsprechender Mehrheit können sie die Verfassung durch Verfassungsänderungen weniger demokratisch machen. Aber auch ohne eine solche Mehrheit oder Regierungsbeteiligung können autoritär-populistische Parteien auch in Deutschland Demokratie und Rechtsstaat auf Bundes- oder Länderebene auf vermeintlich verfassungsgemäßem Wege untergraben.

Mit welchen Szenarien müssen wir uns auseinandersetzen?
Wie kann die Resilienz von Demokratie und Rechtsstaat auf Landesebene gestärkt werden?

Friedrich Zillessen, Redakteur beim Verfassungsblog und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Thüringen-Projekt wird am Do, 04. Juli und Fr, 05. Juli über die Arbeit des Projekts sprechen.
Am 05. Juli sprechen wir anschließend mit Oliver Hildenbrand, stellvertretender Vorsitzender der Landtagsfraktion von Bündnis 90/die Grünen und Sprecher für Innenpolitik, über die Lage in Baden-Württemberg.

Mehr Informationen und Anmeldung für Do, 04. Juli, 19 Uhr in Bad Wildbad.

Mehr Informationen und Anmeldung für Fr, 05. Juli​​​​​​, 19 Uhr online.